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Hansapark / Skapa

Das Insolvenzverfahren der Hansapark Finance GmbH wurde zum 1. August 2022 vom zuständigen Insolvenzgericht in Form der Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann zum Sachwalter bestellt.

Während eines Eigenverwaltungsverfahrens bleibt der Schuldner weiter voll handlungsfähig und kann den Geschäftsbetrieb unverändert eigenverantwortlich fortführen. Das Gericht stellt dem Schuldner nach Anordnung der Eigenverwaltung einen sogenannten Sachwalter zur Seite, der – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – im Interesse der Gläubiger das Verfahren insbesondere im Hinblick auf den Gläubigerschutz begleitet. Das Eigenverwaltungsverfahren hat das Ziel, eine Sanierung von Unternehmen in einem geordneten Verfahren erfolgreich durchzuführen.

Das Insolvenzgericht hat im Eröffnungsbeschluss einen Termin zu einer ersten Gläubigerversammlung auf den 26. Oktober 2022 anberaumt. In diesem Termin wird RA Pohlmann  zur wirtschaftlichen Lage des schuldnerischen Unternehmens (vertreten durch die Kanzlei Wellensiek) und zu den Krisenursachen Stellung nehmen (sogenannter Berichtstermin). Darüber hinaus werden auch Erhaltungsmöglichkeiten des schuldnerischen Unternehmens sowie die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens thematisiert. Im Berichtstermin beschließt die Gläubigerversammlung darüber, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden soll. Die Dentons GmbH wird als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger am Berichtstermin teilnehmen und die Anleihegläubiger im Nachgang über den Ausgang des Berichtstermins informieren.

Die Dentons GmbH wird als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger den Gesamtnennbetrag der ausgegebenen Schuldverschreibung zur Insolvenztabelle für die Anleihegläubiger anmelden.

Eine gesonderte Forderungsanmeldung durch den einzelnen Anleihegläubiger ist somit nicht notwendig und auch nicht möglich.

Febr. 2023: Nachdem der Verkauf der Büroimmobilie abgeschlossen ist, wird eine erste Abschlagszahlung an die Anleihegläubiger von 20 % auf die jeweilige Forderung (Anleiheforderung zuzüglich Zinsen) bis zur Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens bezahlt.  Es handelt sich lediglich um eine vorläufige Abschlagsverteilung. Die erste Abschlagszahlung von 23,773% ist Mitte März 2023 direkt über die depotführenden Banken erfolgt.