Unsere Interessensgemeinschaft „IG-UDI“ hat sich 2020 aus geschädigten Anlegern gebildet (keine Anwälte), die bei der UDI GmbH Finanzanlagen gezeichnet haben. Wir sind ein „nicht eingetragener Verein“ – unsere Satzung finden Sie unter „Mitglied werden“.
Wir arbeiten ausschließlich ehrenamtlich, unser Interesse ist es, noch möglichst viel von unserem Anlegergeld zu retten, dazu brauchen wir Sitze in den Gläubigerausschüssen. Über das Investmentcheck-Forum von Stefan Loipfinger haben wir voneinander erfahren und tauschen uns seither regelmäßig auch über dieses Forum aus: investmentcheck.community
Von Herrn Loipfinger gibt es ganz aktuell (Nov. 2022) ein umfangreiches Gutachten „Bewertung aktueller Investments auf dem Grauen Kapitalmarkt“, wo auch über UDI berichtet wird – https://www.vzbv.de/grauer-kapitalmarkt
Unsere Gemeinschaft wächst stetig, um uns unabhängig zu informieren. Mitglied kann jeder Anleger von UDI-Produkten (Festzinsanlagen, Genussrechte, ect.) werden. Durch die unsachgemäße Geschäftsführung und Missmanagement der UDI, haben wir alle zusammen sehr viel Geld verloren. Das ist umso bedauerlicher, da wir alle dort investiert haben, im Glauben in nachhaltige Energiesysteme zu investieren, um die dringend benötigte Energiewende hierzulande voranzubringen. Ein Großteil unseres Geldes dürfte verloren sein, dennoch wollen wir die Verantwortlichen nicht „ungeschoren“ davonkommen lassen.
Nov: 2022: In 1. Instanz haben Kläger mittlerweile Recht bekommen bei flg. Invests: te energy sprint, te Solar Sprint II-IV, UDI Energie Festzins III + IV, UDI Energie Festzins VIII, UDI Energie Festzins 10 + 11, UDI Immo Sprint Festzins I + II (s. a. Sammelklagen)
Interessensvertretung / Gläubigerausschuss
Für die Interessensvertretung der Anleger ist das wichtigste die Besetzung des Gläubigerausschusses. Bei den bestehenden Gläubigerausschüssen für die UDI Festzins 2 – 9 Anlagen ist das Verfahren dafür äußerst unfair gelaufen. Gleich zu Beginn wurden von UDI bzw. dem Insolvenzverwalter fertige Schreiben für die Stimmrechtsvollmacht mit „empfohlenen“ Anwälten verteilt. Unsere Anwältin wurde nicht einmal erwähnt, wir hatte keine Chance. Gutgläubige Anleger haben einfach den Vordruck unterschrieben. Leider wiederholt sich dieses unfaire Vorgehen von UDI gerade wieder bei den neu insolventen Gesellschaften. – Man sollte als geprellter Anleger doch äußerst kritisch sein wenn ausgerechnet UDI mit ihren Werbeschreiben und Telefonanrufen ihnen gewogene Anwälte empfiehlt.
Auch jetzt werden Anleger angeschrieben und 5 Anwälte empfohlen, denen man eine unwiderrufliche! (ohnehin ein Unding) Stimmrechtsvollmacht geben soll. Dass diese unparteiisch sind und nicht von der kostenlosen (bzw. von unserem Geld finanzierten) Werbung profitieren, glauben wir nicht. Das sieht sehr nach Absprachen aus und kann nicht zum Vorteil der Anleger sein. – Deshalb rufen wir alle Anleger auf keinesfalls diesen Anwälten ihr Stimmrecht zu geben.
Teilweise wird von denen und einem „zugekauften Schreiberling“ ganz massiv Stimmung gegen uns gemacht im Internet. (weiterlesen)
So hat dieser bereits einen Tag nach der nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung für den UDI Festzins 11 einen komplett erlogenen und beleidigenden Artikel veröffentlicht. Weder wir, noch das Gericht gab solche Interna preis – diese Infos können also nur von der Gegenseite widerrechtlich weitergeben worden sein, das ist ungeheuerlich.
Man will unbedingt verhindern dass wir in den Gläubigerausschuß kommen und somit den Insolvenzverwalter kontrollieren könnten – was ja die eigentliche Aufgabe dieses Ausschusses ist. – Angeblich hätten wir den Datenschutz verletzt, was natürlich nicht der Fall ist. Als geschädigte Anleger haben wir ein berechtigtes Interesse Einsicht in Insolvenzakten u.a. zu nehmen, daran ist nichts unseriös. Ebensowenig sind wir eine „Mandantenbeschaffungsmaschine“ für unsere Anwältin. Die kostenfreie Stimmrechtsvertretung hat nichts mit einem kostenpflichtigen Mandat zu tun. Da stellt sich doch auch die Frage warum UDI dann ihre Anwälte empfiehlt?
Vollmacht
Damit tatsächlich unsere Anlegerinteressen vertreten werden, können Sie sich eine Vollmacht für unsere Anwältin, Dr. Schmidt-Morsbach, unter schirp.com/de/udi/vollmachten/ herunterladen.
Bitte ausfüllen und im Original via Post an die genannte Adresse schicken. Das kann man selbst dann noch machen wenn man bereits seine Stimme anderweitig vergeben hat. (weiterlesen)