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U20 (Projekt: Matterhorn)

Die Gegenseite hatte 2020 versucht mit äußerst unfairen „Angeboten“ (U20) die Anleger davon zu überzeugen ihre Anlagen zu einem Bruchteil des Rückkaufpreises an UDI-Projektgesell­schaften zu verkaufen, deren Zahlungsfähigkeit sehr zweifelhaft ist.

Mangels Zustimmung ist das genauso gescheitert, wie schon Langnickels erste Aktion im Frühjahr 2021. Völlig widersinnig formuliert er das als „Zustimmung der Mehrheit zum Sanierungskonzept“. Vermutlich wusste er vorher schon, dass die Bafin eine Rückabwicklungsanordnung, wie jetzt für UDI FZ 11 geschehen, erlassen würde.

Ob der U20-Vertrag überhaupt gültig ist, ist immer noch nicht geklärt. Bisher hat sich noch kein Anleger gefunden, der eine Feststellungsklage auf eigene Rechnung führen will. Nur darüber läßt sich feststellen ob Ihre Ansprüche überhaupt beim Insolvenzverfahren berücksichtigt werden – die Anmeldungen werden vom Insolvenzverwalter Dr. Wallner bestritten. – Sollte sich niemend für die Feststellungsklage finden, wird ganz am Ende des Insolvenzverfahrens entschieden ob die U20-Unterzeichner überhaupt an der Insolvenzmasse beteiligt werden oder nicht – das wird voraussichtlich noch Jahre dauern.

Wenn Sie die „Kaufangebote“ von Herrn Langnickel / U20 angenommen haben, dann melden Sie sich bitte vorab per E-Mail bei uns mit dieser Angabe. – Unsere Anwältin plant eine Sammelklage NUR für U20-Unterzeichner, um die Rechtslage zu klären und weitere Schritte einzuleiten.
-> Wenn Sie daran Interesse haben, dann melden Sie sich unverbindlich bei ihr (mit Bezug auf unsere IG und Bezeichnung Ihrer Anlagen) mit diesem Anliegen: E-Mail: UDI@schirp.com (Infos auch unter https://schirp.com/de/udi/ )

Ob dieser Vertrag überhaupt rechtsgültig ist, steht noch nicht fest. Der Insolvenzverwalter selbst bestreitet dasdeshalb ist es auch widersinnig dass der Anwalt von Hutten behauptet dass man ihm „verpflichtend“ sein Stimmrecht übertragen müßte, andernfalls wäre der Vertrag angeblich hinfällig – das ist nicht wahr. Anleger wurden angerufen und massiv unter Druck gesetzt. Einige Anleger fühlten sich regelrecht bedroht.

Nov. 2022: Anleger werden wiederholt angeschrieben mit der Aufforderung dem Anwalt von Hutten zwingend sein Stimmrecht zu geben – auch wenn U20 das noch zigmal wiederholt: das ist nicht wahr! Solange immer noch keine Feststellungsklage zur Tabellenanmeldung angestoßen wird (evtl. ist eine geplant), ist die Rechtslage ungeklärt und Wallner wird die Ansprüche bestreiten.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen, niemand kann Sie zwingen Ihr Stimmrecht zu vergeben! Diese Behauptung ist ungeheuerlich.