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Insolvenzen

Seit 9.9.22 sind auch die UDI Festzins 10, 12, 13, 14 und ImmoSprint FZ I und 2 insolvent – allerdings bisher ohne eine Abwicklungsanordnung der BaFin (im Gegensatz zu UDI Festzins II bis IX und UDI Festzins 11). Die BaFin wird nach telefonischer Auskunft keine Rückabwicklung mehr schicken, da die Gesellschaften nun Insolvenz angemeldet haben.

Da es bereits ein rechtskräftiges Urteil AKZ 10 0 1229/21 beim FZ 14 gibt, in dem per Gerichtsentscheid festgestellt wurde, dass der Nachrang unwirksam ist und der Insolvenzverwalter Dr. Wallner auch immer wieder die Unwirksamkeit des Nachrangs betont, ist die nicht erfolgte Abwicklungsanordnung wohl nicht der Grund, dass angemeldeten Forderungen der Gläubiger vom Insolvenzverwalter Dr. Wallner bestritten werden. Leider liefert er bisher immer noch keinerlei Begründung dafür. Wir vermuten, dass Dr. Wallner einfach mit der Abwicklung der Insolvenzverfahren und der Forderungsanmeldungen in Verzug ist und sehr langsam prüft.

UDI behauptet gerne dass die wirtschaftliche Schieflage durch die BaFin-Anordnung verursacht worden wäre (was völliger Unsinn ist) – und nicht durch ihr jahrelanges Missmanagement und die bewußten Falschinformationen an die Anleger.

Anmeldung und Prüfung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Einige Gläubiger haben die Mitteilung erhalten, dass ihre Ansprüche durch den Insolvenzverwalter bestritten wurden. Bei nur kleinen Fehlern (z.B. Verzugszinsen falsch angegeben) lohnt es sich wohl nicht, gerichtlich dagegen vorzugehen – Korrekturen sollten auf jeden Fall auf der rechten Spalte des Formulars eingetragen werden. Falls die gesamte Forderung bestritten wird, kann das bedeuten, dass sie in Wirklichkeit noch gar nicht geprüft worden ist. Die Anmeldungen wurden teils mit sehr kurzer Antwortfrist verschickt. Mit der Bearbeitung der Forderungen ist Wallners Büro in Verzug. Oft steht der Hinweis in den Antwortschreiben „Prüfung dauert noch an“. Da kann man also noch abwarten was kommt.

Leider erhält man in der Regel keine Nachricht, wenn die Forderung anerkannt wird. Bei endgültiger Bestreitung sollte ein neuer Bescheid kommen.

Helfen kann auch ein Blick ins Gläubigerinformationssystem GIS (PIN dafür muss man von Wallner bekommen haben in seinen vorherigen Schreiben). Allerdings erscheinen die Informationen dazu oft sehr verzögert. Bei verbleibenden Unklarheiten sollte man sich telefonisch an das Büro von Wallner wenden.

Forderungen von Gläubigern, die das Angebot der U20 Prevent angenommen haben, werden immer bestritten. Wie diese Frage ausgeht, ist noch nicht geklärt. Jemand müsste dafür eine Feststellungsklage (auf eigene Kosten) führen. Spätestens bei Abschluß des Insolvenzverfahrens wird diese Frage geklärt – doch das wird noch Jahre dauern. Weder der Insolvenzverwalter, noch andere Akteure haben ein Interesse daran das möglichst bald abzuschließen. Für Anleger ist das doppelt ärgerlich, da man die Verluste erst nach Abschluß des Verfahrens beim Finanzamt angeben kann. Allerdings gibt es kulante Finanzämter, die nach Vorlage von entsprechenden Belegen teilweise Verluste schon vorher anerkennen – ein Versuch „lohnt“ sich also.

Wer sich mit der vermutlich nur 1stelligen %-Quote beim Insolvenzverfahren nicht zufrieden geben will, dem bleibt nur der zeit- und kostenintensive Klageweg (s. Sammelklagen).

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