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UDI Genussrechte 1 + 2

März 2023: Weitere Schlappe für UDI: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die UDI Projekt-Finanz GmbH  zur vollständigen Rückzahlung der Genussrechtseinlage verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vermutlich wird UDI in Berufung gehen. Nähere Infos dazu im internen Forum unter https://investmentcheck.community/viewforum.php?f=181 bei „Urteile“.

Bei den UDI Genussrechten 1 und 2 wurden von UDI ausbezahlte Zinsen wieder von den Anlegern zurückverlangt, da diese angeblich zu Unrecht bezahlt worden wären, was bisher keinesfalls unstrittig geklärt ist (wie behauptet). Derzeit unterbreitet UDI/Langnickel den Anlegern wieder mal unfaire Angebote, die man unter sehr knapper Frist annehmen solle.

Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung und wir können keine Gewähr dafür übernehmen.

Zahlungen vor 2011 sind aufgrund der absoluten zehnjährigen Verjährung in jedem Fall verjährt! Bis zum Jahr 2017 sind die Ansprüche von UDI wegen der kenntnisabhängigen Verjährung nicht mehr durchsetzbar! – Entscheidend ist, wann die jeweiligen Zahlungen individuell erfolgt sind. Wichtig ist auf jeden Fall die „Erhebung der Einrede der Verjährung“.

Für unsere Mitglieder hat RAin Schmidt-Morsbach den gemeinsamen Verhandlungstermin in Hamburg am 27. April 2023 bei der ÖRA wahrgenommen. Dieser verlief allerdings enttäuschend. Die Gegenseite hat jede Einigung unmöglich gemacht, indem sie auf ihre Restforderung von 28 % ohne Begründung bestanden hat. Der Richter wollte sich dazu nicht äußern, was wir nicht nachvollziehen können. Da unsere Anwältin das Angebot von 28% abgelehnt hat, ist das Schlichtungsverfahren somit gescheitert. Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen und wir wissen nur von einem Anleger, der tatsächlich verklagt wurde. Alle anderen haben von Langnickel nichts mehr gehört. Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite dies nicht weiter verfolgen wird. – Ein Prozess in Memmingen endete mit einem Vergleich. Der Beklagte hatte nur einen einstelligen Prozentbetrag der angeforderten Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Verfahren hatte die Gegenseite fast vollständig zu tragen. Insgesamt war das Verfahren für die Projekt-Finanz GmbH wirtschaftlich absolut unsinnig, da die Zahlung des Anlegers deutlich geringer war, als die Kosten des Verfahrens, die die UDI zu zahlen hatte.