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Sammelklagen

Wer sich mit der vermutlich nur 1stelligen %-Quote beim Insolvenzverfahren nicht zufrieden geben will, dem bleibt nur der zeit- und kostenintensive Klageweg. Wer über eine Rechtsschutzversicherung inkl. Kapitalstreitigkeiten verfügt, kann über eine Einzelklage nachdenken und eine Voranfrage bei der Versicherung stellen. Alle anderen können sich evtl. einer Sammelklage anschließen. Das reduziert zwar die Kosten, mit mehreren Tausend Euro muß man trotzdem noch rechnen. – Unsere Überlegungen stellen keine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar.

Unsere rechtli­che Vertretung für die Sammelklagen haben wir Frau Dr. Schmidt-Morsbach von der Anwalts­kanzler Schirp & Partner in Berlin anvertraut. Sie hat sich intensiv mit dem Fall UDI auseinandergesetzt und ist für unsere IG regelmäßig via Web-Konferenzen ansprechbar, Fragen der Anleger werden dort kompetent beantwortet. Falls Sie sich für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung/Sammelklage durch Frau Dr. Schmidt-Morsbach interessieren, melden Sie sich bitte unverbindlich bei ihr an, nehmen Sie dabei bitte Bezug auf unsere Gruppe. Die Kosten bei einer Sammelklage sind merklich niedriger als bei einer Einzelklage. Für eine „Neuauflage“ von Sammelklagen raten wir erstmal dazu abzuwarten wie die bisherigen Klagen beurteilt werden.

E-Mail: UDI@schirp.com (Infos auch unter https://schirp.com/de/udi/ )


UDI Festzins II – IX

Für die UDI Festzins II – IX haben wir im Dezember 2021 eine Sammelklage eingereicht. Für den 9.11.22 war der 1. Gerichtstermin angesetzt. Sehr kurzfristig wurde dieser Termin vom Landgericht Chemnitz abgesagt – Chemnitz war der Auffassung es sei nicht zuständig, sondern das Landgericht Leipzig. Dort steht im Juni 2023 immer noch nicht fest wann es einen Verhandlungstermin geben wird – wir bleiben dran.

UDI Festzins 10 – 14
UDI Sprint Festzins IV

Für die UDI Festzins 10 – 14 und UDI Energie Sprint IV haben wir im Frühjahr 2022 die Sammelklage (LG Leipzig) eingereicht. Im Mai 2023 wurde unsere Klage dort zurückgewiesen (wie schon vorher einige Einzelklagen), angeblich lägen keine Prospektfehler vor. Wir gehen jetzt weiter zum OLG Dresden, ein Urteil ist vermutlich erst im Sommer/Herbst 2024 zu erwarten.

UDI Immo Sprint Festzins I – II
te energy Sprint Festzins 1
te solar Sprint II – IV

Die dritte Sammelklage umfaßt die Anlagen Immo Sprint Festzins I – II und te Energy Sprint Festzins 1 sowie te Solar Sprint II IV. Mit der Einreichung wollen wir erst die Anhörung beim OLG Dresden abwarten (Okt. 2023). – Zur Klageeinreichung (und Fristwahrung) gilt es allerdings die 10jährige Verjährungsfrist zu beachten.

s. dazu auch Artikel von S. Loipfinger: https://investmentcheck.de/news/5506/wackelige-nachrangklauselDer Kläger konnte einen Vergleich zu seinen Gunsten erstreiten.


Einzelklagen

2023 werden mehrere Urteile erwartet von Anlegern, die bereits vor längerer Zeit schon Klagen eingereicht haben. Die Klagen richten sich sowohl gegen die Emittentinnen als auch gegen UDI wegen fehlerhafter Anlageberatung/-vermittlung.

Nov: 2022: In 1. Instanz haben Kläger mittlerweile Recht bekommen beim LG Chemnitz und LG München (LG Leipzig sieht das leider anders) bei flg. Invests:

te energy sprint, te Solar Sprint II-IV, UDI Energie Festzins III + IV, UDI Energie Festzins VIII, UDI Energie Festzins 10 + 11, UDI Immo Sprint Festzins I + II

Vermutlich wird UDI in die 2. Instanz gehen, dann heißt es wieder auf einen neuen Termin warten. Aber die 1. Instanz ist ein toller Erfolg unserer Anwältin.