Wer sich mit der vermutlich nur 1stelligen %-Quote beim Insolvenzverfahren nicht zufrieden geben will, dem bleibt nur der zeit- und kostenintensive Klageweg. Wer über eine Rechtsschutzversicherung inkl. Kapitalstreitigkeiten verfügt, kann über eine Einzelklage nachdenken und eine Voranfrage bei der Versicherung stellen. Alle anderen können sich evtl. einer Sammelklage anschließen. Das reduziert zwar die Kosten, mit mehreren Tausend Euro muß man trotzdem noch rechnen. – Unsere Überlegungen stellen keine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar.
Unsere rechtliche Vertretung für die Sammelklagen haben wir Frau Dr. Schmidt-Morsbach von der Anwaltskanzler Schirp & Partner in Berlin anvertraut. Sie hat sich intensiv mit dem Fall UDI auseinandergesetzt und ist für unsere IG regelmäßig via Web-Konferenzen ansprechbar, Fragen der Anleger werden dort kompetent beantwortet. Falls Sie sich für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung/Sammelklage durch Frau Dr. Schmidt-Morsbach interessieren, melden Sie sich bitte unverbindlich bei ihr an, nehmen Sie dabei bitte Bezug auf unsere Gruppe. Die Kosten bei einer Sammelklage sind merklich niedriger als bei einer Einzelklage. Für eine „Neuauflage“ von Sammelklagen raten wir erstmal dazu abzuwarten wie die bisherigen Klagen beurteilt werden.
E-Mail: UDI@schirp.com (Infos auch unter https://schirp.com/de/udi/ )
UDI Festzins II – IX
Für die UDI Festzins II – IX haben wir im Dezember 2021 eine Sammelklage eingereicht. Für den 9.11.22 war der 1. Gerichtstermin angesetzt. Sehr kurzfristig wurde dieser Termin vom Landgericht Chemnitz abgesagt – Chemnitz war der Auffassung es sei nicht zuständig, sondern das Landgericht Leipzig. Im Mai 2023 wurde unsere Klage dort zurückgewiesen (wie schon vorher einige Einzelklagen), angeblich lägen keine Prospektfehler vor. Wir gehen jetzt weiter zum OLG Dresden, wo es hoffentlich heuer noch ein Urteil gibt.
UDI Festzins 10 – 14
UDI Energie Sprint IV
Für die UDI Festzins 10 – 14 und UDI Energie Sprint IV haben wir im Frühjahr 2022 die Sammelklage eingereicht.
UDI Immo Sprint Festzins I – II
te energy Sprint Festzins 1
te solar Sprint II – IV
Die dritte Sammelklage umfaßt die Anlagen Immo Sprint Festzins I – II und te Energy Sprint Festzins 1 sowie te Solar Sprint II – IV und wird im 1. Quartal 2023 eingereicht.
s. dazu auch Artikel von S. Loipfinger: https://investmentcheck.de/news/5506/wackelige-nachrangklausel – Der Kläger konnte einen Vergleich zu seinen Gunsten erstreiten.
Einzelklagen
2023 werden mehrere Urteile erwartet von Anlegern, die bereits vor längerer Zeit schon Klagen eingereicht haben. Die Klagen richten sich sowohl gegen die Emittentinnen als auch gegen UDI wegen fehlerhafter Anlageberatung/-vermittlung.
Nov: 2022: In 1. Instanz haben Kläger mittlerweile Recht bekommen bei flg. Invests:
te energy sprint, te Solar Sprint II-IV, UDI Energie Festzins III + IV, UDI Energie Festzins VIII, UDI Energie Festzins 10 + 11, UDI Immo Sprint Festzins I + II
Vermutlich wird UDI in die 2. Instanz gehen, dann heißt es wieder auf einen neuen Termin warten. Aber die 1. Instanz ist ein toller Erfolg unserer Anwältin.