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Die Rolle des Insolvenzverwalters Dr. Wallner

Man will unbedingt verhindern dass wir in den Gläubigerausschuß kommen und somit den Insolvenzverwalter kontrollieren könnten – was ja die eigentliche Aufgabe dieses Ausschusses ist. – Angeblich hätten wir den Datenschutz verletzt, was natürlich nicht der Fall ist. Als geschädigte Anleger haben wir ein berechtigtes Interesse Einsicht in Insolvenzakten u.a. zu nehmen, daran ist nichts unseriös. Ebensowenig sind wir eine „Mandantenbeschaffungsmaschine“ für unsere Anwältin. Die kostenfreie Stimmrechtsvertretung hat nichts mit einem kostenpflichtigen Mandat zu tun. Da stellt sich doch auch die Frage warum UDI dann ihre Anwälte empfiehlt?

Jan. 2024: Kommentar von S. Loipfinger, investmentcheck 04/2024: „Der BGH stellt eine Pflichtverletzung des UDI-Insolvenzverwalters fest.
Einen Erfolg konnte die IG-UDI diese Woche in Bezug auf acht beim Bundesgerichtshof anhängige Rechtsbeschwerden vermelden. Hintergrund dafür sind Abberufungsanträge einzelner AnlegerInnen, die den Insolvenzverwalter Jürgen Wallner bei den UDI Festzinsangeboten mit den Nummer II bis IX absetzen wollten. Das Landgericht Leipzig hat im Sommer 2022 entschieden (News 27/2022), die Entlassung wäre vom zuständigen Insolvenzgericht vorzunehmen. Wallner hat dagegen Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt, der nun seine Beschlüsse verkündete. Der Leitsatz ist für die gesamte Branche von Bedeutung, da es leider gängige Praxis ist, dem Insolvenzverwalter genehme Gläubigerausschüsse zu organisieren: „Der Insolvenzverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er die Insolvenzgläubiger in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung des endgültigen Gläubigerausschusses zu beeinflussen versucht.“

Fragwürdiges Zusammenspiel zwischen Jürgen Wallner und Peter Mattil
Zentrale Rolle in den BGH-Beschlüssen spielt Rechtsanwalt Peter Mattil. Er hat sich bei den Insolvenzanträgen für die Einsetzung von Wallner ausgesprochen, der später dann als vorläufiger Insolvenzverwalter eine Empfehlung für Mattil abgab: „Zudem habe aus Sicht eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten besorgt werden dürfen, dass die Auswahl von Rechtsanwalt Mattil nicht ohne Rücksichtnahme auf die Interessen des Insolvenzverwalters erfolgt sei, weil Rechtsanwalt Mattil sich seinerseits mit seiner ersten Äußerung im Verfahren am 19. Mai 2021 für dessen Bestellung zum Sachwalter ausgesprochen habe.“ Als Folge wird aber leider nicht der Insolvenzverwalter ausgetauscht, sondern der BGH hat die Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Begründung für die Absetzungsbeschlüsse des Landgerichts von der nicht haltbaren Annahme ausgingen, ein Insolvenzverwalter müsse ähnlichen Standards an seine Unabhängigkeit genügen wie ein Richter. Wallner hat also wieder Zeit gewonnen, bis das Landgericht erneut entscheidet. Das ist juristisch natürlich korrekt. Aber eine höchstrichterlich festgestellte Pflichtverletzung sollte bei dem zuständigen Insolvenzgericht zu davon unabhängigen Überlegungen führen. Mindestens die Zusammensetzung der Gläubigerausschüsse ist unter nicht vertretbaren Voraussetzungen passiert und sollte zwingend auf neu einberufenen Gläubigerversammlungen korrigiert werden.“

2023: Ein tatsächlicher Datenschutzverstoß liegt unseres Erachtens von der UDI GmbH vor. Zum wiederholten Mal verschickt UDI Werbeschreiben für ihnen gewogene Anwälte und diffamiert unsere IG und unsere Anwältin aufs schlimmste. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter der „Anlegerservice“ und nicht mehr die UDI GmbH, d.h. diese dürfte die Anleger gar nicht mehr anschreiben. In dem Brief (Sept. 2022) wird auch für den Rechtsanwalt Schiller (Kanzler Schiller & Gloistein) geworben, die sich gern als „Anlegervertreter“ bezeichnet. Diese Kanzlei drohte damit die Sprecher unserer IG zu verklagen wegen unseres Rundschreibens an die Anleger und wollte einen angeblich erlittenen „Schaden“ von 1.500,- für ihre Mandanten geltend machen, weil diese von uns kontaktiert wurden. Allerdings hat sich NIEMAND bei uns wegen unseres Schreibens beschwert – ganz im Gegenteil, viele haben sich ausdrücklich bedankt dafür. Herr Schiller empfahl also Anlegern gegen ebenfalls geprellte Anleger vorzugehen – dabei sitzt er doch im Gläuberausschuß und sollte „eigentlich“ die Anlegerinteressen vertreten. Nach zahlreichem Schriftwechsel und Telefonaten hat Herr Schiller inzwischen den Vorwurf gegen uns zurückgenommen und wird keine Klage einreichen.

Erstaunlich ist bei dem neuen „11er Rundschreiben“ auch dass für eine Gemeinschaft von einem Anwalt Jens Reime geworben wird, der für den 11er gar nicht kandidiert. Dieser schreibt: „das Wichtigste ist Schnelligkeit“. Dann verwundert es aber dass der Anwalt von Hutten die Wahl des Gläubigerausschusses verhindert hat und jetzt nochmal für den UDI FZ 11 ein neuer Verhandlungstermin am 12.10.22 stattfinden muß – das ist sicher nicht im Interesse der Anleger. – Was haben all diese Schreiben und die haltlose DS-Klage gegen uns bitte schön mit einer „Interessensvertretung“ noch zu tun? Hier wird sinnlos Geld verschwendet, wofür?

– Aber mit substanzlosen und gehässigen Diffamierungen kann man natürlich Stimmung machen – der eigentlichen Sache, nämlich noch einen Rest von unserem Kapital zurückzubekommen, dient das sicher nicht. Dienlicher wäre es wenn Herr Langnickel endlich mal aktuelle Geschäftsberichte vorlegen würde.

Wallner hatte sich – trotz der Rückabwicklungsanordnung der BaFin – weiterhin für die Eigenverwaltung der Insolvenz durch UDI stark gemacht.

Erfreulicherweise hat das Landgericht Leipzig nun auch erkannt dass der Insolvenzverwalter Dr. Wallner in Sachen UDI wohl nicht „ganz neutral“ im Sinne der Anleger handelt und hat im Juli 2022 dessen Entlassung angeordnet – s. Artikel bei investmentcheck.de, auch das Handelsblatt findet das bemerkenswert.

Unverständlicherweise wurde Dr. Wallner bei den neueren Insolvenzen (UDI FZ 14) nun wieder als Insolvenzverwalter eingesetzt. Was ist da eigentlich los beim Insolvenzgericht in Leipzig, das die Anordnung des Landgerichtes einfach übergeht?