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U20 (Projekt: Matterhorn)

Die Gegenseite hatte 2020 versucht mit äußerst unfairen „Angeboten“ (U20) die Anleger davon zu überzeugen ihre Anlagen zu einem Bruchteil des Rückkaufpreises an UDI-Projektgesell­schaften zu verkaufen, deren Zahlungsfähigkeit sehr zweifelhaft ist.

Mangels Zustimmung ist das genauso gescheitert, wie schon Langnickels erste Aktion im Frühjahr 2021. Völlig widersinnig formuliert er das als „Zustimmung der Mehrheit zum Sanierungskonzept“. Vermutlich wusste er vorher schon, dass die Bafin eine Rückabwicklungsanordnung, wie jetzt für UDI FZ 11 geschehen, erlassen würde.

Update Dez. 2025: Der Anlegerbund, mit dem wir schon seit längerem zusammenarbeiten, bietet nach wie vor eine Möglichkeit seine Verluste steuerlich darstellbar zu machen (verrechenbar nur mit entsprechenden Einnahmen, also z.B. nicht mit Mieteinnahmen) – das betrifft insbesondere auch die Anleger, die Langnickels „Angebot“ der U20 unterzeichnet haben.

Zitat Anlegerbund: „Wenn Sie also Probleme mit der Rückzahlung Ihrer Investitionen haben und einen Schlussstrich unter Ihre Verluste ziehen möchten, dann ist der Verkauf der Forderungen durchaus eine Überlegung wert. Wir können alle Nachrangdarlehen und Genussrechte kaufen, wenn uns der Zeichnungsschein bzw. Übernahmevertrag vorgelegt wird“

Die Gebühr für die Prüfung und Abwicklung des Ankaufs beträgt nur 0,5 Prozent des Nominalwertes Ihrer Forderung, mindestens jedoch zehn Euro. Wenn Sie also ein leistungsgestörtes Nachrangdarlehen aus einer Schwarmfinanzierung im Nominalwert von 2.000 Euro verkaufen möchten, dann werden dafür zehn Euro Gebühr fällig. Für Vollmitglieder beim Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. wird diese Gebühr von dem Verein übernommen. Mehr dazu unter: https://www.as-anlegerservice.de

Update Dez. 2024: Das OLG Dresden hat vor kurzem insoweit entschieden, dass die Anleger als Verkäufer keine Schadensersatzsansprüche mehr geltend machen können und auch ein Widerruf des Kaufvertrages bzw. der Abtretung der Ansprüche nicht möglich sei.“ Daher kann unsere Anwältin leider keine Klage mehr empfehlen.
Daraus ergibt sich dass die Anleger, die das Angebot angenommen haben, auch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht geltend machen können, also nicht an der finalen Quote im Insolvenzverfahren beteiligt werden.

Dass sich noch ein Anleger findet, der eine Feststellungsklage auf eigene Rechnung führen will, ist eher unwahrscheinlich.

Nov. 2022: Anleger werden wiederholt angeschrieben mit der Aufforderung dem Anwalt von Hutten zwingend sein Stimmrecht zu geben – auch wenn U20 das noch zigmal wiederholt: das ist nicht wahr! Anleger wurden angerufen und massiv unter Druck gesetzt. Einige Anleger fühlten sich regelrecht bedroht. Solange immer noch keine Feststellungsklage zur Tabellenanmeldung angestoßen wird (evtl. ist eine geplant), ist die Rechtslage ungeklärt und Wallner wird die Ansprüche bestreiten.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen, niemand kann Sie zwingen Ihr Stimmrecht zu vergeben! Diese Behauptung ist ungeheuerlich.