Unsere Interessensgemeinschaft „IG-UDI“ hat sich 2020 aus geschädigten Anlegern gebildet (keine Anwälte), die bei der UDI GmbH Finanzanlagen gezeichnet haben. Wir sind ein „nicht eingetragener Verein“ – unsere Satzung finden Sie unter „Mitglied werden“.
Wir arbeiten ausschließlich ehrenamtlich, unser Interesse ist es, noch möglichst viel von unserem Anlegergeld zu retten, dazu brauchen wir Sitze in den Gläubigerausschüssen. Über das Investmentcheck-Forum von Stefan Loipfinger haben wir voneinander erfahren und tauschen uns seither regelmäßig auch über dieses Forum aus: investmentcheck.community Stefan Loipfinger wurde für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024 nominiert – ohne ihn wären wir nie so weit gekommen.
Unsere Gemeinschaft wächst stetig, um uns unabhängig zu informieren. Mitglied kann jeder Anleger von UDI-Produkten (Festzinsanlagen, Genussrechte, ect.) werden. Durch die unsachgemäße Geschäftsführung und Missmanagement der UDI, haben wir alle zusammen sehr viel Geld verloren. Das ist umso bedauerlicher, da wir alle dort investiert haben, im Glauben in nachhaltige Energiesysteme zu investieren, um die dringend benötigte Energiewende hierzulande voranzubringen. Ein Großteil unseres Geldes dürfte verloren sein, dennoch wollen wir die Verantwortlichen nicht „ungeschoren“ davonkommen lassen.
2024: Der aktuelle Geschäftsführer Rainer Langnickel hat offenbar eine neue Website – gerne werden Namen umgeändert wenn etwas total schief gegangen ist. Unter https://www.udi-energy.de/ wird wieder Werbung für nachhaltige Investments gemacht. Die Seite ist blanker Hohn für uns geschädigte Anleger, die diese Anlagen größtenteils finanziert haben und nun fast ihr ganzes Geld verlieren werden. Die Insolvenzquote wird überwiegend im 1stelligen Prozentbereich liegen. Kein Wort von Insolvenzen und horrenden Abschreibungen oder Klagen. Ebenso wenig von nicht vorgelegten bzw. verspäteten Geschäftsberichten, die regelmäßig zu Strafzahlungen führen, die ebenfalls zu Lasten der Anleger gehen, da sie aus der Insolvenzmasse beglichen werden – obwohl diese Versäumnisse allein die Geschäftsleitung zu verantworten hat.
April 2024: zu UDI Biogas Finkenheerd, Zitat aus Loipfingers Newsletter KW 18/2024: Unglaubliche 4,5 Millionen Euro flossen von den UDI Energie Festzinsgesellschaften VIII bis 13 sowie dem UDI Sprint Festzins IV an die UDI Biogas Finkenheerd. Trotz der Millionen wurde dort nie ein Spatenstich durchgeführt. Die Gemeinde Brieskow-Finkenheerd hat deshalb den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus 2014 aufgehoben. Die AnlegerInnen stellen zu Recht die Frage, was mit ihrem Geld passierte. Warum wird hier niemand zur Rechenschaft gezogen? Ein spannender Aspekt ist in dem Aufhebungsbeschluss der Gemeinde enthalten, der mir vorliegt: „Inzwischen hat die valuteo GmbH, Frankenstraße 148, 90461 Nürnberg den Standort übernommen. Die valuteo GmbH als neuer Eigentümer will auf der gesamten Gewerbefläche eine PV-Freiflächenanlage errichten.“ Damit ist das Geklüngel perfekt, denn die Firma gehört mittelbar Rainer Langnickel, der damit von dem gescheiterten Biogasvorhaben profitiert.
Jan. 2024: Zum aktuellen Beschluss des BGH’s wegen Absetzung des Insolvenzverwalters Dr. Wallner ein Kommentar von Stefan Loipfinger: „„Der Insolvenzverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er die Insolvenzgläubiger in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung des endgültigen Gläubigerausschusses zu beeinflussen versucht.“ -> mehr dazu unter https://www.ig-udi.de/insolvenzverwalter-dr-wallner/
Dez. 2023, Zitat aus Loipfingers Newsletter investmentcheck: Wer sich den ebenfalls wieder massiv verspäteten Jahresabschluss 2022 von te energy sprint I durchliest, der findet dort einen erschütternden Hinweis: „Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 ist ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz eingeleitet worden.“ Es geht um schlappe 250.000 Euro, die eigentlich wohl eher Rainer Langnickel als verantwortlicher Geschäftsführer zahlen sollte. Im Geschäftsjahr 2020 wurde auch schon eine Rückstellung über 250.000 Euro gebildet, ohne dass Langnickel diese aufklärend beschrieb. (Bemerkung IG-UDI: Es werden also so „nebenbei“ mal 500.000,- für Bußgelder ausgegeben – es ist ungeheuerlich dass solche „Gebühren“ von den Anlegergeldern beglichen werden, anstatt vom Geschäftsführer, der dafür verantwortlich ist.)
Nov: 2022: In 1. Instanz haben Kläger mittlerweile Recht bekommen bei flg. Invests: te energy sprint, te Solar Sprint II-IV, UDI Energie Festzins III + IV, UDI Energie Festzins VIII, UDI Energie Festzins 10 + 11, UDI Immo Sprint Festzins I + II (s. a. Sammelklagen)
Interessensvertretung / Gläubigerausschuss
Für die Interessensvertretung der Anleger ist das wichtigste die Besetzung des Gläubigerausschusses. Bei den bestehenden Gläubigerausschüssen für die UDI Festzins 2 – 9 Anlagen ist das Verfahren dafür äußerst unfair gelaufen. Gleich zu Beginn wurden von UDI bzw. dem Insolvenzverwalter fertige Schreiben für die Stimmrechtsvollmacht mit „empfohlenen“ Anwälten verteilt. Unsere Anwältin wurde nicht einmal erwähnt, wir hatte keine Chance. Gutgläubige Anleger haben einfach den Vordruck unterschrieben. Leider wiederholt sich dieses unfaire Vorgehen von UDI gerade wieder bei den neu insolventen Gesellschaften. – Man sollte als geprellter Anleger doch äußerst kritisch sein wenn ausgerechnet UDI mit ihren Werbeschreiben und Telefonanrufen ihnen gewogene Anwälte empfiehlt.
Auch jetzt werden Anleger angeschrieben und 5 Anwälte empfohlen, denen man eine unwiderrufliche! (ohnehin ein Unding) Stimmrechtsvollmacht geben soll. Dass diese unparteiisch sind und nicht von der kostenlosen (bzw. von unserem Geld finanzierten) Werbung profitieren, glauben wir nicht. Das sieht sehr nach Absprachen aus und kann nicht zum Vorteil der Anleger sein. – Deshalb rufen wir alle Anleger auf keinesfalls diesen Anwälten ihr Stimmrecht zu geben.
Teilweise wird von denen und einem „zugekauften Schreiberling“ ganz massiv Stimmung gegen uns gemacht im Internet. (weiterlesen)
So hat dieser bereits einen Tag nach der nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung für den UDI Festzins 11 einen komplett erlogenen und beleidigenden Artikel veröffentlicht. Weder wir, noch das Gericht gab solche Interna preis – diese Infos können also nur von der Gegenseite widerrechtlich weitergeben worden sein, das ist ungeheuerlich.
Man will unbedingt verhindern dass wir in den Gläubigerausschuß kommen und somit den Insolvenzverwalter kontrollieren könnten – was ja die eigentliche Aufgabe dieses Ausschusses ist. – Angeblich hätten wir den Datenschutz verletzt, was natürlich nicht der Fall ist. Als geschädigte Anleger haben wir ein berechtigtes Interesse Einsicht in Insolvenzakten u.a. zu nehmen, daran ist nichts unseriös. Ebensowenig sind wir eine „Mandantenbeschaffungsmaschine“ für unsere Anwältin. Die kostenfreie Stimmrechtsvertretung hat nichts mit einem kostenpflichtigen Mandat zu tun. Da stellt sich doch auch die Frage warum UDI dann ihre Anwälte empfiehlt? – Seit Mitte 2024 ist es uns gelungen dass einer unserer Anleger an den Gläubigerausschußsitzungen teilnehmen darf.
Vollmacht
Damit tatsächlich unsere Anlegerinteressen vertreten werden, können Sie sich eine Vollmacht für unsere Anwältin, Dr. Schmidt-Morsbach, unter schirp.com/de/udi/vollmachten/ herunterladen.
Bitte ausfüllen und im Original via Post an die genannte Adresse schicken. Das kann man selbst dann noch machen wenn man bereits seine Stimme anderweitig vergeben hat. (weiterlesen)
Hier noch ein interessanter Link, wie die FDP/Lindner einen wirksamen Anlegerschutz erfolgreich VERHINDERT (Aug. 2023): https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/finanzlobby-bat-lindner-erfolgreich-um-hilfe
Die Steuerlast ist in Deutschland sehr ungleich verteilt – Verluste sind für Privatpersonen auf 20.000,-/Jahr gedeckelt, während Superreiche fast gar keine Steuern zahlen. Dagegen wehrt sich der Verein Finanzwende. Helfen Sie mit das zu ändern und unterzeichnen die Petition: https://www.finanzwende.de/kampagnen/steuerprivilegien-kippen